Mediationsvereinbarung oder Abschlussvereinbarung

Die Abschlussvereinbarung in der Mediation ist nicht nur ein schmückendes Beiwerk, sondern das Element, das die Dauerhaftigkeit der Lösungen unterstützt.

Aber zuerst nochmal zu den Begriffen: Mediationsvereinbarung und Abschlussvereinbarung sind zwei Worte die oft gleichermaßen für die Vereinbarung, die am Ende einer Mediation steht, verwendet werden.

Das Mediationsgesetz verwendet dafür den Begriff Abschlussvereinbarung, deswegen möchte ich hier auch mit diesem Begriff arbeiten. Die Mediationsvereinbarung ist für mich Bestandteil des Mediationsvertrages, betrifft also die Mediation und ist nicht das Resultat.

DAS BESTE KOMMT ZUM SCHLUSS

Sie haben es bis in die letzte Phase der Mediation geschafft? Gratulation! Oft ist hier die Erleichterung und die Freude über die gefundenen Lösungen deutlich spürbar und eine große Last fällt von allen Beteiligten ab, weil die Situation, die vorher als ausweglos und belastend empfundenen wurde, nun ein Ende gefunden hat. Aber jetzt nicht eilig nach Hause gehen wollen!

Gespräche über strittige Themen, die Sie mit anderen Konfliktparteien vor der Mediation geführt haben, haben Ihnen vielleicht auch den Eindruck vermittelt, dass man sich schon auf eine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt hätte, oder dass man zumindest dasselbe meint. Und einige Zeit später war dieses gemeinsame Verständnis wie weggeblasen und Missmut und Enttäuschung haben sich wieder breit gemacht. Zukunftsweisende Regelungen werden in der Mediation schriftlich festgehalten. Das ist Teil des Erfolgsrezeptes.

LASSEN SIE UNS DIE RICHTIGEN WORTE FINDEN!

Die Mediatorin erarbeitet mit Ihnen eine strukturierte Abschlussvereinbarung mit klarer Formulierung. Hier zeigt es sich dann nochmal, welche Punkte wirklich relevant sind und für eine gelingende Zusammenarbeit nochmal detailliert ausformuliert werden müssen.

  • Also woher sollen zum Beispiel die Informationen in Zukunft kommen: Aus der Buchhaltung oder aus dem Vertrieb?
  • Und bis wann: Am Montag oder schon am Freitag? Sollten Sie morgens schon zum Meeting vorliegen oder langt es am Ende des Arbeitstages? als E-Mail oder auf dem Server liegend?
  • Wem sollen sie vorliegen? Nur den Teamleitern oder allen Mitarbeitern im Team?
  • Wer ist genau wofür zuständig?

Hier gibt es nochmal viele Gelegenheiten, falsch abzubiegen. Es rentiert sich also, hier sorgfältig und detailliert zu formulieren und auf die Feinheiten zu achten.

Eine Abschlussvereinbarung für eine Erbengemeinschaft regelt andere Dinge als eine Team-Mediation oder eine Unternehmensnachfolge. Aber alles, was später zu unterschiedlichen Auslegungen und damit wieder zu Schuldzuweisungen führen könnte, kann hier stressfrei und harmonisch geregelt und auf Wunsch sogar notariell beurkundet werden.

DAS KÖNNEN SIE MIT NACH HAUSE NEHMEN!

Diese Abschlussvereinbarung wird gemeinsam mit allen Beteiligten erarbeitet und dann eventuell gleich von allen unterschrieben.

Diese Abschlussvereinbarung kann eine Handlungsanweisung sein, die bislang strittige Situationen regelt. Sie kann in einen Gesellschafter-Vertrag einfließen, sie kann eine Auflistung des ererbten und nun zu verteilenden Schmucks beinhalten, die Unternehmensstrategie definieren oder die Unterstützung und Ausbildung der nachfolgenden Generation im Familienunternehmen regeln.

Ihre Konflikte -> Ihre Lösungen -> Ihre Abschlussvereinbarung.

Wichtig dabei ist: In Zukunft kann man sich auf die Abschlussvereinbarung berufen, man kann hier nachschauen. Das ist verbindlich, schwarz auf weiß! Eingang in die Abschlussvereinbarung finden nur Formulierungen, die wirklich alle mittragen können.

Ich unterstütze Sie in der Formulierung so lange, bis es für alle passt! Hier formulieren wir keinen halbherzigen Kompromiss sondern eine Win-Win-Lösung.

Lesen Sie hierzu auch meinen Beitrag über die Visualisierung des Konflikts in der Mediation.

Am Ende der Mediation erhalten Sie ein Fotoprotokoll, in dem Sie später jederzeit nachvollziehen können, wo Ihre Argumente und Motivationen eingeflossen sind und wie sie die Lösungen und letztlich auch die Abschlussvereinbarung beeinflusst haben, welche zukunftsweisenden Regelungen Sie dafür gefunden haben. Das schafft Erleichterung und Sicherheit, reduziert Stress und bringt Zuversicht. Und ist damit die beste Grundlage für harmonische Beziehungen und erfolgreiches Arbeiten!

Sprechen Sie mit mir über Ihren Konflikt und wir schauen gemeinsam, wo und wie ich Sie unterstützen kann.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Abschlussvereinbarung in der Mediation?

Die Abschlussvereinbarung ist das schriftliche Ergebnis einer Mediation. Sie hält alle gemeinsam erarbeiteten Lösungen verbindlich fest - mit präzisen Formulierungen zu Zuständigkeiten, Fristen, Informationswegen und Vorgehensweisen. Sie schafft Verbindlichkeit und dient als Referenz für die Zukunft. Im Gegensatz zu mündlichen Absprachen, die schnell unterschiedlich interpretiert werden, steht die Abschlussvereinbarung 'schwarz auf weiß' und kann jederzeit nachgeschlagen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Mediationsvereinbarung und Abschlussvereinbarung?

Die Mediationsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit während des Mediationsprozesses selbst - sie ist Teil des Mediationsvertrags und klärt z.B. Vertraulichkeit, Allparteilichkeit und Spielregeln. Die Abschlussvereinbarung ist das Resultat am Ende des Prozesses: Sie hält alle gemeinsam gefundenen Lösungen schriftlich fest. Das Mediationsgesetz verwendet offiziell den Begriff Abschlussvereinbarung für dieses Dokument.

Ist eine Abschlussvereinbarung rechtlich bindend?

Eine Abschlussvereinbarung ist zunächst ein privatrechtlicher Vertrag - verbindlich, aber nicht automatisch vollstreckbar. Sie kann notariell beurkundet werden, um volle Rechtswirksamkeit zu erlangen, z.B. bei Gesellschafterstreitigkeiten oder Erbsachen. Entscheidend ist, dass alle Formulierungen klar, präzise und unmissverständlich sind. Mehrdeutige Vereinbarungen führen erneut zu Streit - und damit zur Zerstörung des Mediationserfolgs.

Was steht in einer Abschlussvereinbarung?

Der Inhalt hängt vom jeweiligen Konflikt ab. Bei einer Teammediation könnte sie Kommunikationsregeln und Aufgabenverteilungen enthalten, bei einer Unternehmensnachfolge Kompetenzabgrenzungen und strategische Leitlinien, bei einer Erbengemeinschaft die Verteilung von Vermögen. Entscheidend ist die detaillierte Formulierung: Wer bekommt welche Informationen, bis wann, in welchem Format? Je präziser, desto weniger Spielraum für Missverständnisse.

Was passiert, wenn keine Abschlussvereinbarung getroffen wird?

Ohne schriftliche Vereinbarung besteht ein hohes Risiko: Mündliche Absprachen werden unterschiedlich erinnert und interpretiert, alte Muster kehren zurück und der Konflikt flammt erneut auf - oft stärker als zuvor. Die Abschlussvereinbarung sichert den Mediationserfolg dauerhaft ab. Sie ist nicht das Zugeständnis an Bürokratie, sondern das Fundament für echte, nachhaltige Veränderung.

Wer formuliert die Abschlussvereinbarung?

Die Mediatorin erarbeitet die Abschlussvereinbarung gemeinsam mit allen Beteiligten - Schritt für Schritt, bis jede Formulierung von allen getragen wird. Sie achtet auf Präzision, deckt Lücken auf und klärt Details, die später zu Missverständnissen führen könnten. Kein halbherziger Kompromiss, sondern eine Win-Win-Lösung, die alle mit nach Hause nehmen - und auf die man sich in Zukunft berufen kann.

Wer Konflikte
Verschleppt, Braucht sich nicht wundern …